Die richtige Schutzausrüstung bei der Arbeit
Der Schutz der Mitarbeiter am Arbeitsplatz mit der persönlichen Schutzausrüstung hat einen hohen Stellenwert. Die Schutzausrüstung, auch PSA genannt, dient dazu sich vor gesundheitlichen Gefahren während der beruflichen Tätigkeit zu schützen. Die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung ist für den Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtend. Der Arbeitgeber muss erforderliche Maßnahmen ergreifen, um die Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter auf ein Minimum zu reduzieren. Dies erfolgt durch eine an das Arbeitsumfeld abgestimmte Schutzausrüstung, wie zum Beispiel Schutzbrille oder Kopfschutz.
Je nach Tätigkeit im Beruf gibt es unterschiedliche Bereiche des Körpers, die geschützt werden müssen. So benötigt bspw. der Lackierer einen Atemschutz, der Schweißer einen Gesichtsschutz oder der Bauarbeiter einen Kopfschutz. Im Einzelnen bedarf es folgender Schutzbereiche:
Nach den gesetzlichen Richtlinien für die Schutzausrüstung gibt es unterschiedliche Klassifizierungen für die zum Einsatz kommenden Produkte:
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